Arbeitsgemeinschaft Osteland e.V.

Entführung ins Paradies

Die stille obere Oste bietet mit ihren zahlreichen Seitenbächen besonders geschützte Lebensräume: unter anderem für Gebirgsstelze, Eisvogel, Fischotter, mehrere Libellen- und verschiedene Kleinfischarten. Das große Glück, seltene Bewohner so hautnah zu erleben, verlangt andererseits von den Besuchern eine sehr behutsame Fortbewegung und einen sorgsamen Umgang mit der Flusslandschaft. Motorboote sind hier nicht zugelassen.

Die schmale Oste schlängelt sich zunächst kurvenreich durch den Wald, wechselt dann zwischen Wald und Wiese, um bei Sandbostel den Blick in die Landschaft zu öffnen.

Ab Weertzen wäre die malerische Oste evtl. stark genug, um Kanus oder Kajaks bis nach Bremervörde zu tragen, ein Befahren ist allerdings erst ab Heeslingen erlaubt. Das Befahren des Oberlaufs der Oste oberhalb von Heeslingen, ihrer Nebenbäche und der übrigen Fließgewässer im Landkreis ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung unter strengen Auflagen möglich (§§4 und 6 der Kanuverordnung). Eine Registrierung privater Boote ist nicht erforderlich.

Gut ausgeschilderte Bootsein- und Ausstiegsstellen in der naturnahen Flussaue teilen den Fluss in mehrere leicht verträgliche Reiseetappen. In Fließrichtung (von Süden nach Norden) folgen auf Heeslingen noch Brauel, Godenstedt, Eitzmühlen, Rockstedt, Rastplatz Granstedt, Ober Ochtenhausen, Sandbostel, Rastplatz Spreckens und Bremervörde.

In Bremervörde wird durch eines der beiden Wahrzeichen an der Oste, das unter Denkmalschutz stehende Wehr mit Schleuse, die Oste zu einem tideabhängigen Fluss. Ab hier ist sie auch für motorgetriebene Boote befahrbar. Eine Bootsrutsche am ehemaligen Mühlenwehr zwischen Hafen und Oste-Hotel bildet die Verbindung von oberer und unterer Oste.

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Osteland
Kanu bei der Schwebefähre Osten

Nützliches & Unterhaltsames

Ab Weertzen wäre die malerische Oste evtl. stark genug, um Kanus oder Kajaks bis nach Bremervörde zu tragen. Gemäß der Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – vom 17.03.2022 (in Kraft seit dem 16.04.2022) ist ein Befahren allerdings erst ab Heeslingen erlaubt. Das Befahren des Oberlaufs der Oste oberhalb von Heeslingen, ihrer Nebenbäche und der übrigen Fließgewässer im Landkreis ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung unter strengen Auflagen möglich (§§4 und 6 der Kanuverordnung). Eine Registrierung privater Boote ist nicht (mehr) erforderlich.


Die Befahrbarkeit der Oste hängt vom Wasserstand am Pegel Rockstedt ab. Den Referenzpegel und alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Wasserwandern auf der Oste finden Sie auf der Internetseite des Touristikverbandes Landkreis Rotenburg (Wümme).


Ein Team des Touristikverbands Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V. (TouROW) hat im Juli 2022 die obere Oste von Godenstedt bis Ober Ochtenhausen befahren. Unter dem Titel Orinoco oder Oste? – Abenteuerliche Kanu-Team-Tour berichtet Ingrid Krause (TouROW) von dieser Padddeltour.